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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Bildung von Wohnungseigentum benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) erteilt wird.

Zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt das Landratsamt von Ihnen folgende Unterlagen:

1. Aufteilungsplan, welcher enthält

  • Grundrisse aller begehbaren Stockwerke.
    Alle zu derselben Wohnung gehörenden Räume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen. Gemeinschaftliche Räume, gemeinschaftliche Treppenhäuser sowie gemeinschaftliche Flure sollten zur besseren Abgrenzung mit einem "G" versehen werden.
    Achtung: im Gemeinschaftseigentum stehende Räume und Anlagen (z.B. die gemeinsame Heizung) müssen über Gemeinschaftseigentum erreichbar sein.
  • Lageplan im Maßstab 1:100, aus dem die Gebäude auf dem Grundstück ersichtlich sind. Seit 01.12.2020 können auch Freiflächen (z.B. Garten, Kfz-Stellplatz im Freien) zu Sondereigentum erklärt werden. Dafür müssen diese im Plan mit genauen Maßangaben (einschließlich Abstand zur Grenze) eingezeichnet sein. Wenn nur ein Sondernutzungsrecht begründet werden soll, genügt - wie bisher - die Einzeichnung bei der notariellen Beurkundung der Teilungserklärung.
  • Ansichten aus allen vier Himmelsrichtungen für alle Gebäude, die nicht vollständig Gemeinschaftseigentum sind.
  • Schnitt durch alle Gebäude, die nicht vollständig Gemeinschaftseigentum sind.

2. von dem Aufteilungsplan mit den oben unter 1. aufgeführten Bestandteilen werden mehrere Ablichtungen benötigt:

  • eine für das Landratsamt
  • eine für die Notarurkunde
  • eine für das Grundbuchamt
  • je eine für jeden Wohnungseigentümer

3. Zum Nachweis ihrer Eigentümerstellung sollten sie zum Landratsamt Kopie eines Grundbuchauszuges und amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

 

Für Rückfragen stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne zur Verfügung